50 Jahre Altländer Yachtclub e.V.

Segeln mit den neuen Regeln

Nein, keine neuen Regeln in der WR oder in der Segelanweisung sind hier gemeint. Jetzt sind es die Regeln, die uns Corona mit auf den Weg gibt. Um zu probieren, ob es umsetzbar ist mit den Abstandregeln und wie man so ein Training organisiert, hatte der Verbandstrainer des SVN Regionalverbandes Weser-Ems junge Segler gebeten, dieses mit ihm gemeinsam auszuprobieren.

Es mussten vorher einige Bedingungen erfüllt werden. So durften nur Sportler aus dem Landkreis oder angrenzenden Landkreisen teilnehmen. Ein weiteres Kriterium war, dass es nur Geschwisterkinder sein durften. Hier zeigte sich, dass der Regionalverband über so viele junge Segler verfügt, dass es trotzdem kein Problem war 5 Teenys zu besetzen. Einige ältere 420er Seglerinnen freuten sich mit ihren jüngeren Geschwistern auch mal wieder Teeny zu segeln – Hauptsache Segeln! Fahrgemeinschaften zum Training gehen auch nicht mehr und so wurden alle Segler von den eigenen Eltern gebracht. Sie halfen auch beim Aufbau und Slippen der Boote, nicht wie sonst gemeinschaftlich als Gruppe.
Es wurde von verschiedenen Standorten gestartet und Treffpunkt war auf dem Wasser. Hier wartete schon der Trainer und die Teams hielten sich an die vorher besprochenen Regeln. Abstand halten und kein Anlegen am Motorboot. Essen und Trinken hatte jedes Boot jetzt selbst an Bord genommen. Im nötigen Abstand kreisten die Boote ums Trainerboot und bekamen ihre Anweisungen.

Für das erste Mal wieder Segeln in Teams, die so eigentlich nicht miteinander segeln, waren die Wetterbedingungen am Kleinen Meer ideal: 2 bis 3 Bft. konstant aus NW mit Sonnenschein. Die Gesichter strahlten, als es auf die Kreuz ging und nach der Rundung der Luvbahnmarke flogen die Spinnaker hoch. Nach zwei Up-and-Down Runden merkten die Teams, dass sie eigentlich einen Leebogen fahren müssen und so wurde auf Spihalbwind Tempo gemacht, um dann auf halber Strecke zu Halsen und dann die Leebahnmarke mit Schwung zu runden. Man merkte, dass das Gefühl für das Herantasten an die Laylinie immer besser wurde und so setzte automatisch auch das Wettkampfgefühl ein. Besonders beim Spisegeln merkte man, dass den jungen Sportlern etwas gefehlt hat. Alleine segeln geht auch, aber miteinander segeln ist dann doch was anderes.
Neben den Teenys nutzten aber auch die Finns und Laser dieses tolle Wetter und machten ihre Schläge über den See. Es war schön anzusehen, dass wieder Boote auf dem Wasser waren. Die jungen Sportler setzten die neuen Regeln auch ohne Murren um und man merkte, dass Distanz nichts an der Nähe zueinander änderte. Es wurde trotzdem viel gelacht und es war ein entspannter Trainingstag. Natürlich muss man als Trainer mit der neuen Situation umgehen und neben dem Sicherungsbänsel der Basecup hat man jetzt noch eins für den Mund/Nasenschutz. Neben der Sonnencreme ist jetzt noch das Desinfektionsmittel in der Segeltasche.

Dieses Training hat gezeigt, dass Segeln mit den neuen Regeln kein Problem ist. Am Anfang ungewohnt, aber man wird sich daran gewöhnen und irgendwann ist es Alltag. Was die Zukunft für Regatten und Wochenendtrainings bereithält, bleibt abzuwarten.  

Siebo Willms

Nach Corona: Lokale Jugendprojekte wieder möglich

Nach der sehr langen Zeit des „social distancing“ und der Segel- und Sportverbote können wir in Niedersachsen wieder einen Silberstreif am Horizont erkennen. Zumindest individueller Segelsport ist wieder in Kleingruppen möglich. Die Bedingungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften beim Sportbetrieb stellen die gesamten Vereine, Jugendabteilungen und Trainingsgruppen vor neue Herausforderungen. Es gibt hierbei verschiedene Herangehensweisen, um Segelkurse und Trainingsmaßnahmen unter den gegenwärtigen Umständen in die Tat umzusetzen.
Wir alle müssen zunächst einmal wissen, was aktuell und vor Ort möglich ist. Viele stellen sich die Frage, an welche Empfehlungen man sich halten soll. In dieser Zeit können die Jugendgruppen nur voneinander lernen. Deshalb bleiben auch Trainingskooperationen und Gesprächskanäle sehr wichtig. Viele Trainer und Jugendleiter haben im Wege der sozialen Distanzierung nun über Telefon und Videokanäle noch mehr die Gespräche gesucht und gefunden.
Der Segelbetrieb wird sich zunächst jedenfalls nur langsam vorantasten können. Das bedeutet, dass wir in erster Linie auf lokaler Ebene arbeiten und dass die großen Regatten und Veranstaltungen in nächster Zeit zweitrangig sein werden. Daraus folgt für die Seglerjugend in Niedersachsen, dass größere Sommer Camps und Jugendsegelfreizeiten zunächst nicht organisiert werden können. Es ist zu hoffen, dass wir im Herbst und Winter das eine oder andere Jugendprojekt auf die Beine stellen können. Wir werden daher in den nächsten Wochen und Monaten neue Erfahrungen machen, Trainingskonzepte ausprobieren und die Entwicklung der Epidemie weiter beobachten, um dann vielleicht doch noch in dieser Saison schöne Jugendprojekte vernünftig und vorsichtig planen zu können.

Peter Niklas Nagel
SVN-Jugendobmann

Neues vom Kadertraining/-trainer

Seit Anfang Mai startet das Kadertraining wieder in Niedersachsen, zunächst erstmal forciert im Einhandbereich mit dem Opti und Laser in Kleingruppen.

Schwerpunkt dabei sind die Landesstützpunkte ZSK (Bad Zwischenahn) und YSTM (Steinhuder Meer), ab nächster Woche kommt dann hoffentlich noch der dritte Landesstützpunkt SVH (Dümmer See) dazu.

Der hauptamtliche Landestrainer Tim Kirchhoff konnte in strahlende Gesichter schauen, als es endlich nach gut 6 Wochen wieder mit dem Wassertraining los ging, er hatte mit Dr. Thomas Gote (1. Vorsitzender) und Katrin Adloff (Sportwart Leistungssegeln im SVN) ein Hygienekonzept für kontaktloses Kadertraining entworfen und in den entsprechenden Landkreisen eingereicht und somit eine Sondergenehmigung bekommen.

Zuvor wurde fast täglich digital an der Fitness und dem Theoriewissen der Kaderathleten gearbeitet.

Mimi Dohle (Foto) von der SVG (Steinhuder Meer) gehört laut Opti-Qualifikationsrangliste übrigens zu den besten drei Mädchen aus Deutschland und ist somit zur Europameisterschaft qualifiziert, ebenso wie Josi Koep vom SVBS (Braunschweig), die auch für den SVN startet. Leider wird die Opti-EM mit großer Wahrscheinlichkeit 2020 nicht stattfinden.

Tim Kirchhoff – Landestrainer

50 Jahre Artlenburger Segelgemeinschaft e.V.

Wie idyllisch das Artlenburger Brack gelegen ist – eine kleine Ausbuchtung am linken Elbufer bei km 573,85 zwischen Lauenburg und Geesthacht – kann man am besten aus der Luft erkennen. Als erster Segelverein in dieser Region hat sich die Artlenburger Segelgemeinschaft am 18.03.1970 gegründet. Wenige Jahre später konnte das Gelände im Brack bezogen werden. Die damaligen Mitglieder waren sich für keine Arbeiten zu schade und legten Schwimmstege für 25 Boote und weitere Gastlieger an – zunächst aus Holz, später in Alu – und bewältigten auch das Auffüllen des Vereinsgeländes in Eigenregie.

Das Heimatrevier ist die Oberelbe zwischen der Lauenburger Brücke und der Schleuse Geesthacht, das sind immerhin 15 tidenfreie Flusskilometer. Wer größere Törns vor hat, kann sich für die Ostsee über den Elbe-Lübeck-Kanal oder für die Nordsee bzw. den Nord-Ostsee-Kanal über die Staustufe Geesthacht entscheiden.

Bis heute hat der Verein aufgrund seiner begrenzten Kapazitäten einen sehr familiären Charakter bewahrt. Hans Joachim Quitt führte mit seiner Frau die Geschicke des Vereins über 30 Jahre lang als erster Vorsitzender, das ein oder andere Vereinsvergnügen (Sommerfest, Labskausessen, Bilgensuppe, Kniffel- und Grünkohlabend, Dia- und Filmabende) sowie gemeinsame Aktivitäten (Pfingstfahrt, Ausrichtung Jugendregatta) werden auch heute noch gepflegt.

Aufgrund der besonderen Situation, von den Launen eines Flusses abhängig zu sein, kommen auf die ASG Mitglieder besondere Herausforderungen zu: Die beiden Aufenthaltswagen, die das traditionelle Clubhaus ersetzen, müssen auf dem Vereinsgelände jedes Jahr neu aufgestellt und zum Saisonende abtransportiert werden, ebenso die Schwimmstege. Die Frühjahrshochwasser, die schon so manches Ansegeln und Anmotoren haben ausfallen lassen, bedeuten genauso Einschränkungen bei der Ausübung des Segel- und Motorbootsports wie niedrige Wasserstände verbunden mit geringen Hafentiefen und Versandungsgefahr. Beim schweren Hochwassern wie 1986, 2002, 2006, 2010, 2013 sind dann in kürzester Zeit alle Boote und Wagen abzutransportieren. Seit einigen Jahren wird die Hafeneinfahrt, wenn notwendig, seitens der Gemeinde ausgebaggert. Die Betonnung der Hafeneinfahrt weist den sicheren Weg in das Artlenburger Brack, was auch von Booten mit 1,8m Tiefgang angelaufen werden kann.

In den ASG Reihen gibt es auch drei Weltumsegler. Das Boot einer der Weltumsegler, ein Gründungsmitglied des Vereins, hat heute sein Schiff auf Tahiti liegen.

Jürgen Ostrowitzki, aktueller erster Vorsitzender seit 2017, berichtet, dass die Vorstandsarbeit mit den Mitgliedern, der Gemeinde Artlenburg und anderen Sportvereinen sachlich und harmonisch verläuft und jede Menge Spaß macht. Die Arbeit der Mitglieder bei Pflege und Unterhaltung der Clubanlage zahle sich aus. Die Anlage des ASG sei „gut in Schuss“. Die für den 23.Mai 2020 angesetzte Jubiläumsfeier ist coronabedingt erstmal auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

Der SVN wünscht den ASG Mitgliedern noch viele schöne Jahre in der Artlenburger Brack.

Jochen Bredt

Informationen zum Umgang mit den Corona-Einschränkungen des Landkreis Verden: Gute Zusammenfassung der Situation (Stand 29.4.2020)

Bei der Sammlung von Informationen arbeitet der SVN auch mit anderen Verbänden zusammen, z.B. sehr eng auch mit dem DMYV Bremen und dessen Vorsitzenden, Herrn Michael Brassat.

Diese hat vom Landkreis Verden eine gute Darstellung der Vorgaben der Landesregierung zum Segelsport (Stand 29.4.20) erhalten, die wir hier gerne abdrucken. Ein ausdrückliches Danke Schön nochmal an Michael Brassat!

Sehr geehrter Herr Brassat,

aufgrund Ihrer Anfrage und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Auslegung der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 in den niedersächsischen Landkreisen habe ich mich veranlasst gesehen, eine Abstimmung mit dem Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vorzunehmen. Die Antwort hat Ihnen das Nds. Sozialministerium bereits direkt zugesandt. Ich informiere jetzt alle Vereine, die bei mir angefragt haben. Diese Information übersende ich Ihnen hiermit ebenfalls zur Kenntnis, obwohl Ihnen bereits vieles bekannt ist.

Aufgrund der Aussagen des Ministeriums kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

  • Nach Landesrecht sind die Sportanlagen (Sportstätten) und Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen gesperrt bzw. verboten. Das Vereinsgelände an sich gehört nicht dazu und darf betreten werden. Es ist jedoch erforderlich, darauf zu achten, dass dies nicht in Gruppen und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern geschieht.
  • Sportgeräte (z. B. Ruderboote) aus dem Bootshaus zu holen oder zurückzubringen stellt keinen Publikumsverkehr im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 5 dar. Der Zutritt für diese Zwecke ist Einzelpersonen, notfalls einer weiteren Person, die Hilfestellung beim Transport leisten muss, somit erlaubt. Auch dabei ist der Mindestabstand einzuhalten.
  • Toilettenanlagen in einem Vereinsheim dürfen unter der Voraussetzung, dass fließendes Wasser, Seife und Einmalhandtücher sowie Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stehen, genutzt werden. Die Toilettenanlage ist täglich zu kontrollieren, zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Das Vereinsheim darf im Übrigen (einschl. evtl. vorhandener Duschen) nicht genutzt werden.
  • Das Arbeiten der einzelnen Eigner an ihren Privatbooten an Land ist erlaubt. Es gelten die Vorgaben für den öffentlichen Raum (max. Zweiergruppen und Wahrung des Mindestabstands).
  • Das Einbringen sowie das Betreten der Steganlagen und Boote ist unter den vorgenannten Bedingungen erlaubt.
  • Für die Boote gilt im öffentlichen Raum das gleiche wie für KFZ. Auf dem Boot darf sich die Eigentümerin bzw. der Eigentümer, ihre bzw. seine Angehörigen oder Haushaltszugehörige aufhalten. Bei allen anderen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. In Bezug auf Übernachtungen an Bord gilt das gleiche wie für Zweit- oder Nebenwohnung.
  • Das Fahren mit dem Boot ist erlaubt, weil es sich bei Gewässern nicht um Sportanlagen oder Sportstätten handelt (Ausnahme: Regattafelder)

Ich hoffe, dass damit die von Ihnen insgesamt aufgeworfenen Fragen ausreichend beantwortet sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:
XXXX

Landkreis Verden
Der Landrat
Verwaltungsdienst Veterinärdienst und Gesundheit