• Rahmenbedingungen (Stand 01.03.2022)


    • Die Trainingsmaßnahmen finden in den Regionalverbänden des Segler-Verbandes Niedersachsen statt.

    • Trainings außerhalb der Regionalverbände des SVN benötigen eine Sondergenehmigung des Vorstandes über den Lehrwart.
    • Mindestens 2 Vereine führen das Training mit gemeinsamen Teilnehmern durch.
    • Die Trainingsmaßnahme ist über min. 2 Tage ausgeschrieben.
    • Die Vereine stellen einen eigenen Trainer zur Verfügung oder der SVN entsendet einen Trainer zur Unterstützung der Vereinstrainer.
    • Ein Trainer kann für zwei Trainingstage, maximal 10 ÜE pro Tag, bezuschusst werden. Eine Übungseinheit (ÜE) beträgt 45 Minuten.
    • Für Trainingsgruppen, welche mehr als 15 Teilnehmer haben, kann der Zuschuss für einen zusätzlichen Trainer beantragt werden.
    • Bei einem Breitensporttraining dürfen nur 50% der Teilnehmer einen aktuellen Landeskaderstatus haben .
    • Die Antragstellung und Abrechnung erfolgt durch den Regionalverband.
    • Antragstellung erfolgt bis 6 Wochen vor der Maßnahme mit den aktuell gültigen Formularen.
    • Sollten nach dem 31.08 des Jahres die Regionalverbände ihre zugewiesenen Mittel noch nicht ausschöpft haben,werden sie für Anträge anderer Regionalverbände freigegeben.
    • Die Vereine stellen die Betreuung an Land sicher.
    • Rahmenprogramm und Verpflegung wird durch die Vereine organisiert.
    • Die Vereine erstellen einen zeitnahen Bericht für die SVN Homepage (innerhalb eines Monats).
  • Förderantrag ausfüllen


    Füllen Sie das Formular Förderung Reg.Breitensporttraining  aus, lassen Sie es von ihrem Regionalverband genehmigen und senden es dem SVN-Lehwart zu.

  • Sichtung des Antrages


    Wir sichten alle eingegangenen Anträge und überprüfen, ob diese für eine Förderung in Frage kommen.

  • Förderzusage


    Wenn wir Ihren Antrag für förderungsfähig halten, senden wir Ihnen eine entsprechende Förderzusage.

  • Mittelzuweisung


    Sollten nach dem 31.08 des Jahres die Regionalverbände ihre zugewiesenen Mittel noch nicht ausschöpft haben, werden sie für Anträge der anderen Regionalverbände freigegeben.

Beantragung und Abrechnung der Maßnahme

Antragsfrist

6 Wochen vor Beginn der Maßnahme

  • Trainer

    Der leitende Trainer muss in Besitz einer gültigen Lizenz sein. Alle Trainer müssen den Ehrenkodex SJN vor Beginn der Maßnahme unterzeichnet haben.
    Sollten noch qualifizierte Trainer für eine Maßnahme fehlen so besteht die Möglichkeit Kontakt zu den Trainern aus dem Trainerpool aufzunehmen.

  • Trainerhonorar

    TC-B – 10,00 € / UE – 100,00 € Pauschale pro Tag

    TC-L – 12,00 € / UE – 120,00 € Pauschale pro Tag

    TB – 14,00 € / UE – 140,00 € Pauschale pro Tag

    TA – 14,00 € / UE – 140,00 € Pauschale pro Tag

    Es können maximal 10 UE pro Tag abgerechnet werden. Eine UE dauert 45 Minuten. Für die Abrechnung mit Trainern muss die Honorarabrechnung ausgefüllt und unterschrieben werden.

  • Fahrtkosten

    Trainern können Fahrtkosten in Höhe von 0,30 €/ km abrechnen. Die Fahrtkosten sind ebenfalls in die Honorarabrechnung einzutragen. Pro Maßnahme kann eine Hin- und Rückfahrt abgerechnet werden. Fahrten während der Maßnahme können nicht abgerechnet werden.

  • Teilnehmerlisten

    Alle Teilnehmer der Maßnahme müssen in die Teilnehmerliste eingetragen werden. Der Leiter der Maßnahme hat die Liste zu unterschreiben.

Download Abrechnungsunterlagen