Northeimer Segelclub „Verein des Jahres“ ? Jetzt abstimmen !
Es ist an der Zeit, unsere Leidenschaft und unser Engagement für den Segelsport zu zeigen. Der Northeimer Segelclub e.V. hat die Chance als „Verein des Jahres 2023″ ausgezeichnet zu werden
Unter diesem Link kannst du dir unser Bewerbungsvideo zur Teilnahme am Wettbewerb der Kreis-Sparkasse Northeim ansehen.
Mit deiner Stimme können wir ganz nach oben segeln und den Titel „Verein des Jahres 2023″ holen. Gewinnen kann man aber nur, wenn zahlreich Stimmen für den NSC abgegeben werden. Das ist ganz einfach: Klickt dazu auf den Link und auf „Abstimmen“. Nun nur noch eure E-Mail Adresse eingeben und anschließend eure E-Mail Adresse per „klick“ bestätigen.
Teile diese Nachricht gerne, um noch mehr Segelbegeisterte und Freunde für unser Anliegen zu gewinnen.
Herzlichen Dank für eure Unterstützung!
Annike Rosenberg
“Ordnungen für Regatten” ersetzen ab 1. Januar 2024 die “Ordnungsvorschriften Regattasegeln”
Der Seglerrat hat auf seiner Sitzung am 7. Oktober 2023 neue Ordnungen für Regatten beschlossen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die bisherigen Ordnungsvorschriften Regattasegeln werden durch die neuen Ordnungen für Regatten abgelöst, die wesentlich gestrafft wurden.
Wie bisher gliedern sich die Ordnungen in die für alle Regatten gültige Wettsegelordnung, die Ranglistenordnung, die nur bei Ranglistenregatten der Klassen zur Anwendung kommt, sowie die zusätzlich für Meisterschaften geltende Meisterschaftsordnung.
Entsprechend den besonderen Anforderungen gibt es dazu Anlagen für die Bereiche Jugend, Seesegeln, Wind- Kite- und Wingsurfen sowie das Ligasegeln, mit denen einige wenige Punkte der Ordnungen gesondert für diese Bereiche geregelt werden.
Mit den Ordnungen für Regatten wurde insbesondere den Klassenvereinigungen mehr Spielräume bei der Gestaltung der Ranglistenregatten ermöglicht. Darüber hinaus wurden die Kriterien für die Meisterschaftswürdigkeit vereinheitlicht und die Anzahl der erforderlichen Schiedsrichter bei Meisterschaften reduziert.
Offizielle Mitteilung des DSV vom 24.10.2023
Die neuen Ordnungen für Regatten finden Sie unter
https://www.dsv.org/app/uploads/dsv-ordnungen-fur-regatten-ab-01012024.pdf
Erinnerung: DSV-Seglertag am 25.11.2023 in Bremen
Am 25. November 2023 (9.00 Uhr) beginnt im Bremer Atlantic Hotel Universum (Wiener Straße 4, 28359 Bremen) die Arbeitssitzung zum Deutschen Seglertag. Für die niedersächsischen Vereine sind die Anreisewege ggfs. kurz, so dass mit einer starken Präsenz des SVN zu rechnen ist bzw. erfreulich wäre.
Denken Sie bei Nichtteilnahme auch an eine Stimmübertragung an einen befreundeten Verein, der Ihre Interessen vertreten könnte.
Land und LSB stellen 13 Millionen Euro Fördermittel für die energetische Sanierung von Sportstätten zur Verfügung
Manke: „Damit bekommt der organisierte Sport einen echten Booster in die Hände, um Sportstätten in ganz Niedersachsen energetisch zu modernisieren“
Rawe: „Mit dem Sportministerium haben wir die Voraussetzungen in kurzfristiger und konstruktiver Zusammenarbeit geschaffen“
Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen stellt ab dem 01.08.2023 zusätzlich 13 Millionen Euro bereit, damit Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände ihre vereinseigenen Sportanlagen sowie Sportleistungszentren und Sportschulen energetisch sanieren können. Die Mittel stammen aus dem im Januar gestarteten LSB-Förderprogramm „Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten“. Dafür hatte das Land Niedersachsen 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nachdem aus diesem Programm – insbesondere aufgrund diverser politischer Gegenmaßnahmen wie der Gaspreisbremse – nicht so hohe Mittel abgeflossen waren, wie zunächst angenommen, wurde eine entsprechende Ergänzung der Richtlinie möglich. Diese wird insbesondere der energetischen Sanierung von Sportstätten in ganz Niedersachsen zugutekommen.
Anfang Juli hat das LSB-Präsidium dazu entsprechende Ergänzungen der aktuellen Richtlinien „Förderung des Sportstättenbaus“ und „Förderung von investiven Maßnahmen für verbandliche Sportleistungszentren und landesweit bedeutende Sportschulen“ beschlossen. Diese tritt am 01.08.2023 in Kraft. Ab dann können online Anträge über das LSB-Förderportal gestellt werden. Die überarbeiteten Förderrichtlinien sind bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
Der Staatssekretär für Inneres und Sport, Stephan Manke, sagt: „Sport ist dynamisch und hat die Zukunft im Blick. Genau das zeigt auch die Anpassung der Richtlinien des 30 Millionen-Euro-Programmes aus diesem Januar. Viele Sportstätten in Niedersachsen sind noch nicht auf dem aktuell möglichen Stand der energetischen Sanierung, bspw. wenn es um Photovoltaik auf den Dächern und einige andere Maßnahmen geht. Vieles was sinnvoll wäre, kann noch ergänzt werden. Dafür brauchen die Vereine entsprechende Förderungen. Es ist richtig und wichtig, dass der LSB in Abstimmung mit meinem Haus das 30 Millionen-Euro-Programm angepasst hat. Der organisierte Sport bekommt damit einen echten Booster in die Hände, um die Sportstätten in ganz Niedersachsen energetisch zu modernisieren. Fast jede und jeder Dritte in Niedersachsen ist Mitglied in einem Sportverein. Die Bürgerinnen und Bürger haben Sportstätten verdient, die auch energetisch in einem guten Zustand sind.“
„Wir danken Sportministerin Daniela Behrens für den vertrauensvollen und offenen Austausch, diesen Förderschwerpunkt für den Sport in Niedersachsen zu setzen. Mit dem Sportministerium haben wir die Voraussetzungen in kurzfristiger und konstruktiver Zusammenarbeit geschaffen“, sagt der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe.
„Der Sanierungsbedarf für vereinseigene Sportstätten beträgt nach einer aktuellen Erhebung des LSB bei seinen Mitgliedsvereinen bis zum Jahr 2033 über 500 Millionen Euro. Die Fördermittel aus dem Programm ‚Zuschüsse zur finanziellen Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten‘ sind daher ein wichtiger Schritt, um die Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände in Niedersachsen nachhaltig zu unterstützen“, erläutert LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe.
Mit den Ergänzungen der Richtlinien sind deutlich höhere Förderzuschüsse des LSB für Maßnahmen der Energieeinsparung verbunden: Sportvereine können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (max. 200.000 Euro) als Zuschüsse beantragen und Träger von Landesleistungszentren sowie Sportschulen bis zu 80 Prozent.
Mit Blick auf den Klimawandel oder den Umweltschutz fördert der LSB darüber hinaus weitere Maßnahmen im Sportstättenbau.
So wird die Reduzierung des Wasserverbrauches bei Freiflächen über die Richtlinie „Förderung des Sportstättenbaus“ mit bis zu 30 Prozent und über die Richtlinie zur „Förderung von investiven Maßnahmen für verbandliche Sportleistungszentren und landesweit bedeutende Sportschulen“ mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst.
In Niedersachsen gibt es rund 13.500 Sportanlagen bei Sportvereinen, 21 Landesleistungszentren sowie 10 Sportschulen mit landesweiter Bedeutung.
Mehr Information: Team Sportinfrastruktur, SRU@LSB-Niedersachsen.de
Link zum LSB-Förderportal: https://www.lsb-nds.net/
Freundliche Grüße
LandesSportBund Niedersachsen e.V.
Katharina Kümpel
Pressesprecherin
LandesSportBund Niedersachsen e.V.
Kleinschifferzeugnis
Bis zum 18. Januar 2022 durften Sportboote und bestimmte Fahrzeuge bis zu einer Länge von 20 Metern mit dem Sportbootführerschein Binnen geführt werden. Der Nutzungszweck spielte keine Rolle. Mit dem Inkrafttreten der neuen Binnenschiffspersonalverordnung (13.04.2023) ist dieser Führerschein nur noch für reine Sport- und Erholungsfahrten gültig. Für jede gewerbliche Nutzung, z. B. als Fahrschulboot, als Werftüberführung, in der nebenerwerblichen Fischerei, aber auch als Trainer/in wird das Kleinschifferzeugnis benötigt.
Wird jedoch das gleiche Boot (wie etwa ein Fahrschulfahrzeug) vom Inhaber zu privaten Zwecken genutzt, reicht dafür der Sportbootführerschein Binnen.
Eine Übergangsbestimmung ermöglicht den Umtausch des Sportbootführerscheins in ein Kleinschifferzeugnis bis zum 17. Januar 2027 unter bestimmten Bedingungen und ohne Prüfung. Der Antrag ist bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zu stellen. Dies sollten auch möglichst viele sehr zeitnah beantragen, da es bei der Antragsbehörde scheinbar monatelange Wartezeiten gibt!
Zahlreiche Verbände der Wassersportwirtschaft übten Kritik an der Einführung des Kleinschifferzeugnisses und verlangten die Rücknahme der Verordnung, bislang nur mit dem Erfolg, dass die Frist verlängert wurde.
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