Kleinschifferzeugnis

Bis zum 18. Januar 2022 durften Sportboote und bestimmte Fahrzeuge bis zu einer Länge von 20 Metern mit dem Sportbootführerschein Binnen geführt werden. Der Nutzungszweck spielte keine Rolle. Mit dem Inkrafttreten der neuen Binnenschiffspersonalverordnung (13.04.2023) ist dieser Führerschein nur noch für reine Sport- und Erholungsfahrten gültig. Für jede gewerbliche Nutzung, z. B. als Fahrschulboot, als Werftüberführung, in der nebenerwerblichen Fischerei, aber auch als Trainer/in wird das Kleinschifferzeugnis benötigt.
Wird jedoch das gleiche Boot (wie etwa ein Fahrschulfahrzeug) vom Inhaber zu privaten Zwecken genutzt, reicht dafür der Sportbootführerschein Binnen.
Eine Übergangsbestimmung ermöglicht den Umtausch des Sportbootführerscheins in ein Kleinschifferzeugnis bis zum 17. Januar 2027 unter bestimmten Bedingungen und ohne Prüfung. Der Antrag ist bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zu stellen. Dies sollten auch möglichst viele sehr zeitnah beantragen, da es bei der Antragsbehörde scheinbar monatelange Wartezeiten gibt!

Zahlreiche Verbände der Wassersportwirtschaft übten Kritik an der Einführung des Kleinschifferzeugnisses und verlangten die Rücknahme der Verordnung, bislang nur mit dem Erfolg, dass die Frist verlängert wurde.

https://www.elwis.de/DE/Binnenschifffahrt/Befaehigungsnachweise/Schiffsfuehrer/Kleinschifferzeugnis/Kleinschifferzeugnis-page.html

Ein hartes Stück Arbeit mit einer Portion Nervenstärke

Stellungnahme des Segler-Verbandes Niedersachsen zur neuen Nordsee-Befahrensverordnung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat heute (27.04.2023) die neue Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) veröffentlicht, die damit offiziell in Kraft getreten ist (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/113/VO.html).

Der Segler-Verband Niedersachsen begrüßt grundsätzlich die neue Verordnung und erkennt an, dass in vielen Bereichen auch durch intensive Diskussion mit den örtlichen Wassersportlern annehmbare Kompromisse erzielt werden konnten. Der Segler-Verband Niedersachsen steht – auch aus eigenem Interesse – zu dem Schutz des Wattenmeeres, der im § 2 des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer so festgelegt wird, „dass die besondere Eigenart der Natur und Landschaft der Wattregion vor der niedersächsischen Küste einschließlich des charakteristischen Landschaftsbildes erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden soll.“  

Allerdings konnte bei der neuen Verordnung auch mit intensiver Unterstützung des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU) im Hinblick auf das Trockenfallen im Bereich der Wattfahrwasser kein hinreichender Kompromiss erzielt werden. Die eingebrachte umfangreichere Möglichkeit eines Trockenfallens entlang von Fahrwassern, die sogenannte Korridorlösung, wurde vom BMDV nicht in die Verordnung aufgenommen. Die lokalen Segelvereine hatten die Korridorlösung vorgeschlagen, weil die Wattfahrwasser im Niedersächsischen Wattenmeer von den flach gehenden Booten als Alternative zur Fahrt durch die Küstenverkehrszone genutzt werden. Gerade bei stärkerem Seegang ist diese Route für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bedeutsam und insbesondere für die im Wattenmeer typischen flachgehenden Boote unverzichtbar. Dies ist im Übrigen keine neue Erkenntnis, sondern richtet sich an einer traditionellen Schifffahrtsroute aus, die für Jahrhunderte das Rückgrat für die kleine Küstenfahrt vom Ijsselmeer bis zur Elbe bildete.

Der Vorschlag entsprach im Übrigen auch den Regelungen im Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) §11:

Danach ist das Betreten der Ruhezone nur für folgende Zwecke erlaubt:

  1. zum vorübergehenden Aufenthalt der Besatzung von Sportbooten, die direkt neben einem die Ruhezone querenden Fahrwasser im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung trocken gefallen sind, im Umkreis von 50 Metern um das Boot,

Wir als Segler und Nutzer des Wattenmeeres sollten aber diesem Vorschlag nicht nachtrauern. Die neue Segelsaison beginnt und wir sollten unseren Sport in der Natur genießen, eine Natur, die wir bekannterweise nur von der nächsten Generation geborgt haben.

Segler-Verband Niedersachsen e.V.

Ralf Kaiser
Umweltbeauftragter

Dr. Thomas Gote
1.Vorsitzender

Elf neue Trainer im SVN

Team West mit Großaufgebot am Gardasee

Großes Jugendtraining auf dem Speichersee

Segler-Verband Niedersachsen auf gutem Kurs

LSB Förderportal Energiekostenzuschüsse freigeschaltet

30 Millionen Euro zusätzliche Finanzhilfe für den Sport in Niedersachsen zur Bewältigung der Energiekrise – Anträge können über das Förderportal des Landessportbundes gestellt werden

Pistorius: „Der Sport hat eine immense gesellschaftliche Funktion und Bedeutung – erst recht in Zeiten wie diesen! Darum unterstützt die Landesregierung den organisierten Sport in Niedersachsen bei der Bewältigung der Folgen der Energiekrise mit 30 Millionen Euro“.

Der ehemalige Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, gab mit dem Vorstandsvorsitzenden des LandesSportBundes Niedersachsen e. V. (LSB), Reinhard Rawe, das Startsignal für die Beantragung von Zuschüssen zur Bewältigung der Energiekrise. Sportvereine und Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind, können ihre Anträge online über das freigeschaltete Förderportal an den LSB richten. Pistorius: „Der Sport hat eine immense gesellschaftliche Funktion und Bedeutung – erst recht in Zeiten wie diesen! Darum unterstützt die Landesregierung den organisierten Sport in Niedersachsen bei der Bewältigung der Folgen der Energiekrise mit 30 Millionen Euro. Nach der Corona-Pandemie ist die Energiekrise eine weitere enorme Belastungsprobe für die Vereine und Clubs. Wir haben uns deswegen, beginnend mit dem von mir initiierten Energiegipfel im vergangenen September, intensiv mit dem organisierten Sport darüber ausgetauscht. Im Ergebnis werden wir die niedersächsischen Sportstrukturen mit zusätzlichen 30 Millionen Euro bedarfsgerecht bei der Energiekrise unterstützen. Mit dem freigeschalteten LSB-Förderportal können Sportvereine und Landesfachverbände ihre Anträge – schnell und unkompliziert – online beim LSB einreichen. In Niedersachsen soll keine Sporthalle schließen und keine Sportlerin und kein Sportler kalt duschen müssen.“

Reinhard Rawe, LSB-Vorstandsvorsitzender: „Der LSB fördert bis zu 70 Prozent der Ausgabensteigerungen bei allen Energieträgern, aber auch die Anschaffung von Materialien zur Energieeinsparung, Maßnahmen zur regenerativen Wärmeerzeugung oder Energie- und Beleuchtungsberatungen. Ab Februar sind dann auch Anträge zur Anschaffung von Kleinmaterialien zur Energieeinsparung möglich. Sehr froh sind wir über die kooperative Zusammenarbeit mit dem Sportministerium, sodass wir das Online-Antragsverfahren sehr schlank halten können.“ In Niedersachsen gibt es rund 13.500 Sportanlagen bei Sportvereinen. Der LSB rechnete mit mehreren tausend Anträgen. Grundlage für die Kalkulation des LSB ist eine Befragung des DOSB im Herbst 2021 zur Energiekrise im Sport. Von den 5.696 Vereinen, die sich an der Befragung teilgenommen hatten, hatten 902 aus Niedersachsen die Mehrkosten für Strom, Gas, Erdöl und Nutzungsgebühren kalkuliert.

André Kwiatkowski, LSB-Präsident, sagte im Anschluss an die Pressekonferenz: „Unsere Sportstätten sind nicht nur Orte der Bewegung, sondern auch der Begegnung. Die Schließung von Sportstätten nach der Corona-Pandemie aufgrund der hohen Energiekosten hätten nicht nur gravierende Folgen für den Sport, sondern auch für die Gesellschaft. Wir freuen uns, dass die Politik diese Rolle des Sports erkennt und mit uns gemeinsam finanzielle Hilfestellungen für die Vereine bietet.“

Der Niedersächsische Landtag hatte im November beschlossen, dass der LSB im Jahr 2023 im Rahmen des Niedersächsischen Sofortprogramms anlässlich der Energiekrise einmalig 30 Millionen Euro für den Sport erhält. Das LSB-Präsidium hatte noch im Dezember 2022 die Förderrichtlinie zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise verabschiedet, damit das Antragsverfahren im Januar starten kann.

Saison Highlight 2023 – WM der Raceboarder

Der Yacht-Club Niedersachsen e.V. fiebert dem Saison-Höhepunkt am Steinhuder Meer entgegen. Noch sind es einige Tage bis zum 12.-17. Juni, doch über 120 Meldungen aus 15 Nationen (Stand: 19.3.2023) sind schon eingetroffen. Eigentlich hatte der Club „nur“ mit 100 Starter/innen kalkuliert, so Lothar Knopf – Segelwart im YCN.

Die Vorbereitungen zur Durchführung der WM laufen auf Hochtouren, das Rahmenprogramm steht. Neben der obligatorischen Eröffnung und Begrüßung sind diverse Parties (z.B. Lateinamerika-Abend mit großem Barbecue, Bayerischer Abend, das Bergfest, eine „Winner is“ Party sowie eine Good-Bye-Party mal mit DJ, mal mit Livemusik) angedacht. Wer sich als Sponsor noch beteiligen will, ist herzlich willkommen.
Neben den neu zu ermittelnden Weltmeistern wird am Ende der Woche auch ein Nationen-Cup bei der Preiszeremonie überreicht.

Der Segler-Verband Niedersachsen ist stolz, dass eine so hochkarätige Veranstaltung nach Niedersachsen gelegt wurde und wünscht dem YCN gutes Gelingen bei der Durchführung.

Der Deutsche Segler-Verband hat die Schirmherrschaft für dieses Event übernommen. DSV-Präsidentin Mona Küppers wird die Veranstaltung am Sonntag eröffnen.