“Ordnungen für Regatten” ersetzen ab 1. Januar 2024 die “Ordnungsvorschriften Regattasegeln”
Der Seglerrat hat auf seiner Sitzung am 7. Oktober 2023 neue Ordnungen für Regatten beschlossen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die bisherigen Ordnungsvorschriften Regattasegeln werden durch die neuen Ordnungen für Regatten abgelöst, die wesentlich gestrafft wurden.
Wie bisher gliedern sich die Ordnungen in die für alle Regatten gültige Wettsegelordnung, die Ranglistenordnung, die nur bei Ranglistenregatten der Klassen zur Anwendung kommt, sowie die zusätzlich für Meisterschaften geltende Meisterschaftsordnung.
Entsprechend den besonderen Anforderungen gibt es dazu Anlagen für die Bereiche Jugend, Seesegeln, Wind- Kite- und Wingsurfen sowie das Ligasegeln, mit denen einige wenige Punkte der Ordnungen gesondert für diese Bereiche geregelt werden.
Mit den Ordnungen für Regatten wurde insbesondere den Klassenvereinigungen mehr Spielräume bei der Gestaltung der Ranglistenregatten ermöglicht. Darüber hinaus wurden die Kriterien für die Meisterschaftswürdigkeit vereinheitlicht und die Anzahl der erforderlichen Schiedsrichter bei Meisterschaften reduziert.
Offizielle Mitteilung des DSV vom 24.10.2023
Die neuen Ordnungen für Regatten finden Sie unter
https://www.dsv.org/app/uploads/dsv-ordnungen-fur-regatten-ab-01012024.pdf
Erinnerung: DSV-Seglertag am 25.11.2023 in Bremen
Am 25. November 2023 (9.00 Uhr) beginnt im Bremer Atlantic Hotel Universum (Wiener Straße 4, 28359 Bremen) die Arbeitssitzung zum Deutschen Seglertag. Für die niedersächsischen Vereine sind die Anreisewege ggfs. kurz, so dass mit einer starken Präsenz des SVN zu rechnen ist bzw. erfreulich wäre.
Denken Sie bei Nichtteilnahme auch an eine Stimmübertragung an einen befreundeten Verein, der Ihre Interessen vertreten könnte.
Stiftung Elbefonds: Jetzt Anträge für 2024 stellen
Seit 2020 ist eine Förderung zur Beseitigung der Verschlickung und Tiefenhaltung in den Sportboothäfen an der Elbe und deren Nebengewässer auf Antrag möglich. Die Stiftung Elbefonds kann eine Förderung bis zu 30% der Entschlammungskosten erstatten. Anträge müssen jährlich an die Stiftung Elbefonds schriftlich gestellt werden.
Der gewählte Vergabeausschuss prüft die eingereichten Unterlagen. Im Vergabeausschuss sind je ein Vertreter aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen. Für Niedersachsen ist Detlef Lohse vom SVN / Regionalverband Segeln Elbe -Weser dort vertreten.
Von 25 möglichen Vereinen aus Niedersachen haben für das Jahr 2023 lediglich neun Vereine einen Antrag für Maßnahmen gestellt. Acht Vereinen wurde eine Förderung von 30% der Kosten zugesagt bzw. erstattet. Es wurden ca. € 25.000.- an Fördermittel für 2023 ausgezahlt.
Insgesamt hat der Elbefonds eine Förderung von ca. € 68.000.- für 2023 bereitgestellt.
Seit 2020 hat der Elbefonds gesamt ca. € 270.000.- Fördermittel den betroffenen Vereinen zur Verfügung gestellt.
Um 2024 wieder eine Förderung zu erhalten, müssen die Antragsunterlagen bis zum 15.11.2023 beim Elbefonds eingereicht werden. Antragsunterlagen und Informationen dazu sind unter: www.stiftung-elbefonds@maritime-elbe.de zu finden.
Detlef Lohse
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