Corona Update des SVN vom 01.07.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde des Segelsportes in Niedersachsen,

nachdem am 22.6.20 in Niedersachsen eine neue Corona-Pandemie-Verordnungen (VO)in Kraft trat, habe ich Sie am gleichen Tag, in Abstimmung mit den Kanuten, Ruderern und dem LSB über die vermeintlichen und auch in der VO enthaltenen Erleichterungen für den Wassersport informiert.

Ein wenig später hat die Landesregierung einen Fragenkatalog (FAQ) veröffentlicht, der mit der eigenen VO nicht aussagegleich ist. Hiernach ist bei jeder Art des Sportes in Niedersachsen die 2m-Abstandregel (!!) einzuhalten. Eine Verschärfung die es zudem nicht einmal vor dem 22.6.20 im 2-Personensport gab! Ein Zustand, der meines Wissens in kaum einem Bundesland mehr aktuell ist!

Daher sehe ich mich nun leider gezwungen, das Corona-Update vom 22.6.20 in Punkt 1. bis auf weiteres zurück zu nehmen! Dies geschieht aus Haftungsgründen und um Schaden vom Segelsport fern zu halten!

In den letzten Tagen ist zu diesem Thema eine umfangreiche sportpolitische Diskussion bis in die höchsten Kreise der Landesregierung entstanden. Die „Bootsfahrer“ haben intensiv auf diese Ungleichbehandlung für Wassersportler hingewiesen, die meines Erachtens ein sehr geringes Infektionsrisiko haben.

Es gibt vorsichtige Signale, das zur nächsten Lockerung der VO für die Sportler endlich ein Durchbruch in den Abstandsregeln erreicht werden könnten.

Diese nächste Verordnung tritt voraussichtlich bereits am 6.7.20 in Kraft. Bitte haben Sie noch diese wenige Tage Geduld. Der SVN wird Sie zeitnah über alle relevanten Veränderungen informieren.

SVN-See how the wind blows

Mit Seglergruß wünsche ich Ihnen eine irgendwann coronafreie Segelsaison. Bleiben Sie gesund!

Dr. Thomas Gote

1 Kommentar

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  1. […] Im öffentlichen Raum, und dazu gehören auch die meisten vom Segelsport genutzten Gewässer, dürfen sich jetzt Gruppen bis zu 10 Personen ohne Einhaltung eines Mindestabstandes aufhalten. Dies gilt auch für die kontaktlose Sportausübung im Freien außerhalb von Sportanlagen. (Ein Hafen ist keine Sportanlage – ein Regattafeld schon)Daher benötigen Vereine zur Regattadurchführung weitergehende Genehmigungen von Landkreis oder örtlichen Behörden. (Gelöscht – Info dazu im Update vom 01.07.2020). […]

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