Corona Update vom 20.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde des Segelsportes in Niedersachsen,

der Coronavirus hat uns leider voll im Griff. Sämtlicher Vereinssport/-aktivitäten etc. sind z.Zt. durch die Landesregierung verboten. Und Sämtliche meint Sämtliche! Zusammenkünfte im Verein oder Hafen sind untersagt. Bitte lassen Sie uns mit einer Stimme sprechen, untersagt sind (siehe auch SVN Homepage ):

  • Fortbildungen jeder Art,
  • Trainings jeder Art, auch privat organisierte,
  • Treffen im Hafen oder Clubhaus (auch private),
  • Öffnen des Clubhauses,
  • Reparaturtreffen in Hafen oder im Clubhaus (außer in Notfällen, anzuzeigen bei Gesundheits- oder Ordnungsamt s.u.)
  • Etc. etc

Nicht untersagt sind, lt. unserem Syndikus , Maßnahmen zur Sicherung des Eigentums bei Notfällen, z.B. bei Sturm- oder Wasserschäden. Diese sollten ggfs. beim örtlichen Gesundheits-/Ordnungssamt angezeigt werden.

Viele Vereine haben Ihr gesamtes Gelände bereits gesperrt. Der SVN empfiehlt allen Vereinen, bis auf Weiteres, diesem Beispiel zu folgen!

Nun stellen sich für viele Vereine (Vorstände) zu Beginn der eigentlichen Saison einige Fragen:

  1. Ist es auch untersagt, sein Segelboot allein in den Hafen zu bringen?
  2. Darf ich allein in den Hafen gehen, um mit meinem eigenen Boot zu segeln?
  3. Was ist mit den Motorbooten der Wettfahrtgemeinschaften, die eine Sicherungsaufgabe auch über den Segelsport hinaus haben?
  4. Darf das Clubhaus, wenn es eine öffentliche Konzession hat, bis 15Uhr öffnen?

Juristisch gesehen fallen Vereine als Sportanlagen unter die Allgemeinverfügung der Landesregierung vom 17.3.20:

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Die-Allgemeinverf%C3%BCgungen-und-Einzelverf%C3%BCgungen-der-Region-Hannover/Allgemeinverf%C3%BCgung-der-Region-Hannover-zur-Beschr%C3%A4nkung-von-sozialen-Kontakten-im-%C3%B6ffentlichen-und-nicht%C3%B6ffentlichen-Bereich

Hieraus geht eindeutig hervor, das Hafen- und Vereinsgelände ab sofort zu sperren sind!

Zu 1. bis 4. Ergab eine Anfrage an die Presse/Rechtsabteilung des LSB, dass hier keine Rechtsberatung gegeben werden darf! Bei Rückfragen aus den Vereinen ist  laut LSB das jeweilige lokale Gesundheit- bzw. Ordnungsamt zuständig. Da hier niedersachsenweit durchaus unterschiedliche Gefahreneinschätzungen  zu erwarten sind, empfiehlt der LSB den Vereinen, sich selber dort zu erkundigen. Die Antwort sollte ggfs. auch schriftlich erfolgen, damit der Verein/WG später einen Beweis hat.

Zu 3. Hier sollten die Wettfahrtgemeinschaften bei den zuständigen Behörden (Polizei, Ordnungsamt oder?) eine Ausnahmegenehmigung beantragen, da wir Sicherungsaufgaben leisten. Sollte eine solche Genehmigung nicht erteilt werden, bitte ich  um Info und den schriftlichen Verweis an die Behörden, dass wir für Folgeschäden dann auch nicht haftbar und verantwortlich sind.

Zu 1. und 2., hier gibt es einen Frage- und Antwortkatalog des Gesundheitsministerium NRW, dem sich der LSB Niedersachsen per Veröffentlichung angeschossen hat:

https://lsb-niedersachsen.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/

Aus der Antwort der letzten Frage kann man entnehmen, dass auch ein alleiniger Besuch des Vereinsgeländes untersagt ist, da eine Infektion über Gegenstände nicht auszuschließen ist. Als Beispiele können hier Türklinken, Krananlagen etc. aufgeführt werden.

SVN-See how the wind blows

Mit Seglergruß wünsche ich Ihnen eine irgendwann coronafreie Segelsaison

Dr.Thomas Gote

1.Vorsitzender

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