Corona Update des SVN vom 9.04.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde des Segelsportes in Niedersachsen,

der Coronavirus hat den Erdball und auch den Vereinssport in Niedersachsen fest im Griff. Untersagt sind weiterhin alle, in unserem Schreiben vom 20.3.2020 genannten Vereinsaktivitäten:

– Gruppenfortbildungen jeder Art (egal wo), – Gruppentrainings jeder Art, auch privat organisierte, – Treffen im Hafen (auch private; mehr als 2.Personen!), – Öffnen/Betreten des Clubhauses, – Reparaturtreffen in Hafen oder im Clubhaus (außer in Notfällen, anzuzeigen bei Gesundheits- oder Ordnungsamt s.u.) – etc. etc.

Ich danke den m.E. sehr verantwortungsbewussten SVN-Mitgliedern für Ihr Verhalten in den letzten Wochen. Bitte bleiben Sie so vorbildlich bis zur Aufhebung der Beschränkungen! Auch ich hätte mir einen angenehmeren Beginn der Segelsaison bei allerschönstem Wetter und gut gefüllten Seen gewünscht.

Die niedersächsische Verordnung vom 7.4.20 zur Beschränkung sozialer Kontakte regelt alle Details: https://www.hannover.de/content/download/819782/2089018/file/nds_gvbl_2020_08_63-65.pdf

Hier ist klar dargelegt: „Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen sind verboten“!

Über die Auslegung dieses Wortlautes gibt es leider landesweit große Differenzen (wie auch bundesweit in deren ländereigenen Formulierungen), die zum Teil kuriose Folgen für uns Segler haben. Eine kurze Bestandsaufnahme, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. (Weitere, uns nicht bekannte Infos bitte von allen Vereinen an den SVN – Von Allen für Alle! -)

  • Der Landkreis Ammerland verbietet Segeln komplett und erwägt das Zwischenahner Meer komplett zusperren.
  • Das benachbarte Bundesland Bremen erlaubte dagegen Arbeiten an den Booten in Vereinshallen oder Vereinshäfen bis zum 4.4.2020, danach wurde es strikt untersagt.
  • Jedes Bundesland hat andere Regeln, die wir aber weder beeinflussen, noch auf Hannover übertragen können. Von Kommentaren ganz zu schweigen. Am Bodensee z.B. herrschen, bedingt durch die verschiedenen Anrainerstaaten, teilweise absurde Genehmigungen/Vorschriften.
  • In einigen Bundesländern dürfen Werften Boote zu Wasser lassen. Dies nur in Abwesenheit des Eigners, der sein Boot danach auch z.T. nicht betreten darf.
  • Der Landkreis Diepholz (Dümmer See) erlaubt Segeln als Individualsport in Vereinen unter besonderer Beachtung der in §2 der o.g. Verordnung aufgeführten Kontaktbeschränkungen/ Hygieneregeln (max. 2Personen, 1,5m Abstand etc.). Ein Vereinshafen wird hier nicht als Vereinssportstätte angesehen!

Initiiert durch eine Anfrage eines Steinhuder Seglers, habe ich Kontakt mit dem Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung – Lagestab aufgenommen, um Licht ins Dunkel zu bringen. (Der Wortlaut der Antwort vom 7.4.2020, befindet sich auf der SVN-Homepage) Diese oberste Behörde im Land bestätigt, das Segeln als Individualsport unter besonderer Beachtung der in §2 der o.g. Verordnung aufgeführten Kontaktbeschränkungen/Hygieneregeln in Niedersachsen nicht verboten ist. Und das unabhängig, ob die individuelle sportliche Betätigung von einem Vereinshafen ausgeht, oder nicht!

Bitte freuen Sie sich nicht zu früh, denn der Verein haftet für die Einhaltung der besonderen Beachtung der in §2 der o.g. Verordnung aufgeführten Kontaktbeschränkungen/Hygiene-regeln!!!

Gerade im Hinblick auf die kommenden Feiertage sind nach wie vor u.a. untersagt: – Treffen mit mehr als 2 Personen z.B. am Kran oder Boot etc. auf dem Vereinsgelände, wie in ganz Niedersachsen.

Bitte bedenken Sie, dass von unserem persönlichen Verhalten die Entwicklung der Pandemie, sowie mittelbar die Ver- bzw. Entschärfung der Verordnungen durch die Behörden abhängen.

Sicherlich gibt es eine Reihe von Vereinen, die sich, z.B. durch bauliche oder organisatorische Probleme nicht in der Lage sehen, alle(!) o.g. Regeln zu überwachen/einzuhalten:

Diesen Vereinen rät der SVN nach wie vor Hafen, Stege, Vereinsgelände inkl. Clubhaus weiterhin zu sperren!

Zudem können Landkreise/Regionen die o.g. Verordnung weiter verschärfen (s.o. Ammerland), bitte erkundigen Sie sich ggfs. bei Ihren Landesbehörden.

Liebe SVN-Mitglieder, uns ist sehr bewusst, dass dies zu unterschiedlicher Behandlung in den SVN-Vereinen führt. Ein Zustand, der analog zu den Unterschieden in den Bundesländern, in den heutigen Zeiten scheinbar kaum vermeidbar ist. Bitte haben Sie Verständnis für die Entscheidungen Ihrer Vereinsvorstände. Die Telefonate, mails, Kontakte etc. der letzten Wochen zeigen mir eindrucksvoll, mit welchen individuellen Hürden belastet, die Vorstände harte Entscheidungen unter größtmöglich angestrebter Akzeptanz treffen.

p.s. einen ganz besonderen Dank gilt meinen Vorstandsmitgliedern, die zurzeit an Ihre Belastungsgrenzen geraten. Trotzdem bin ich mir sicher, dass wir in Deutschland zu den führenden Segelfachverbänden in Sachen Coronavirus-Infomanagement gehören. Wir hören aber gerne konstruktive Kritik …oder auch mal ein Lob. Letzteres ist uns in den letzten Wochen deutlich häufiger zugekommen. Vielen Dank auch hierfür!! Wir hoffen Ihnen mit unserer ehrenamtlichen Arbeit ein aktuelles Beispiel geben zu können, warum es Sinn macht, für wenige Euro pro Kopf und Jahr in einem Landesverband gutorganisiert zu sein.

SVN-See how the wind blows Mit Seglergruß wünsche ich Ihnen eine irgendwann coronafreie Segelsaison.

Bleiben Sie gesund!

Dr.Thomas Gote – 1.Vorsitzender – Segler-Verband Niedersachsen – Obere Hillegosser Str. 35 Eingang 3 – 33699 Bielefeld – Tel. +49 172 4028894 – Fax: +49 521 98832167 – e-mail: erster-vorsitzender@segeln-niedersachsen.de

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