Ems-Verschlickung: SVN spricht mit Staatssekretär

BMVI: Tourismus –auch Wassertourismus- ist keine Bundesaugabe!

Segler-Verband Niedersachsen (SVN) besucht den Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) in Berlin

Ein Bericht von Friedhelm Schrader

Die Verschlickung der Ems mit den verheerenden Auswirkungen auf die Sportschifffahrt und die Anlieger -Sportboot- und andere Häfen- ist seit Längerem Thema im Segler-Verband Niedersachsen. Hier gilt es zu klären, welche Hilfen vom Bund als Verursacher des Problems durch ständige Ausbaggerungen der Ems und weitere Vertiefung des Flussbettes zu erwarten sind, danach auch beim Land Niedersachsen, welche ergänzenden Hilfen dort möglich sind.

Unter Leitung des 1. Vorsitzenden des SVN Volker Radtkeund Beteiligung des Geschäftsführers Friedhelm Schrader, des Umweltbeauftragten Holger Wesemüllerund des Vertreters des Arbeitskreises Ems und 2. Vorsitzenden des Vereins Luv-up Jemgum Frank Simmeringfuhr eine Delegation am 16. Februar 2016 zu einem Gespräch mit dem Ministerium nach Berlin. Zur Unterstützung und um deutlich zu machen, dass dieses Thema auch dem Deutschen Segler-Verband(DSV) ein wichtiges Anliegen ist –schließlich hat der Deutsche Seglertag 2015 in Papenburg mit großer Mehrheit eine Ems-Resolution verabschiedet- reiste auch der damalige Generalsekretär und Geschäftsführer des DSV Gerhard Philipp Süß mit nach Berlin. Für das Ministerium nahmen teil der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann, sein Persönlicher Referent Regierungsdirektor Dr. Wolf-Rüdiger Biernertund zugeschaltet aus Bonn –per Video- aus der Abteilung WS Wasserstraßen und Schifffahrt, Unterabteilung WS1 Wasserstraßen, Referat WS11 Wasserstraßenmanagement Binnen und Küste, das auch für die Ems zuständig ist, der Sachbearbeiter Thomas Rosenstein.

Frank Simmering überreichte eine umfangreiche Dokumentation „Die Ems – Situationsbeschreibung und Lösungsansätze“, aus der im weiteren Verlauf zitiert wurde. Im Bereich der Tideems und ihrer Nebenflüsse befinden sich 20 Häfen und Liegestellen mit einer Kapazität von über 1000 Booten, 22 Wassersportvereine mit 3.000 Seglern. Das investierte Kapital beträgt bei den Vereinen ca. 47 Mio. Euro , die jährlichen Unterhaltsaufwendungen betragen ca. 1,2 Mio. Euro. Allein 17 Betriebe in der Region hängen vom Wassersport ab.

 

Ferlemann: Tourismus ist keine Bundesaufgabe

 

Es wurde bemängelt, dass der Vertrag Masterplan Ems 2050 keinen Hinweis auf die Bedeutung des Wassertourismus und –wassersports enthält und der Bund als Verursacher der Emsprobleme, die ja durch die ständigen Ausbaggerungen entstanden sind, ebenfalls nichts zur Erhaltung des Wassertourismus unternehme. Die Schwebstoffgehalte im Wasser der Unterems liegen um das 120-fache höher als in den Flussmündungen von Weser und Elbe, das entspricht einem Trockengewicht von über 100 Gramm an festen Stoffen aus jedem Liter Emswasser.

Hierzu erklärte Staatsekretär Ferlemann, Tourismus sei keine Bundesaufgabe, hierfür seien die Länder zuständig. Bei bedeutenden Bundeswasserstraßen –hierzu gehöre auch die Ems-sorge der Bund dafür, dass der Schiffsverkehr aufrechterhalten werden könne, um die Häfen könne er sich nicht kümmern. Er könne allenfalls empfehlen, dass sich die Häfen an den Ems-Baggerzeiten orientieren und sich mit ihrer Räumung anschließen. Auf Nachfrage, wie es sich mit der Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs auf kleineren Bundeswasserstraßen verhalte – Beispiel Aller – erklärte er, hier komme der Bund lediglich seiner „Verkehrssicherungspflicht“ nach, dies bedeute, dass nach Ausfall einer Schleuse keine Reparatur erfolge, sondern diese ggf. verfüllt werde. Wer die Schleuse erhalten wolle, müsse das eben bezahlen, ggf. das Land oder die Kommune. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Auffassung des Ministeriums mit dem von der Bundesregierung angekündigten Konzept Wassertourismus verträgt. Auf die Anregung von Herrn Süß, den Wassersport am Lenkungskreis zu beteiligen, erklärte Ferlemann, dies sei nicht mehr möglich, die Verbände sollten sich mit den Landkreisen oder der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) kurzschließen.

 

Einbau einer Sohlschwelle am Sperrwerk Gandersum

Auf die Frage, welche Maßnahme der Bund präferiere, um den Flutstrom zu schwächen und so den flussaufwärts gerichteten Sedimenttransport zu stoppen, erklärte Herr Rosenstein (Bonn), es werde dem Einbau einer Sohlschwelle beim Sperrwerk Gandersum nach wie vor der Vorzug gegeben, der Einbau einer Schleuse sei aber weiter in der Diskussion. Auf den Vorschlag von Friedhelm Schrader, dann auch an eine separate Sportbootschleuse –ähnlich wie in Bremen- zu denken, meinte der zuständige Sachbearbeiter, dies verursache wesentlich höhere Kosten. Dies ist richtig, soweit es die Investition betrifft, relativiert sich aber durch niedrigere Betriebskosten, da die Schleuse wegen der großen Schiffe der Meyer-Werft den Umfang von Emden Lock haben müsste, was den Umschlag riesiger Wassermengen zu Folge hätte.

 

Man muss nicht auf Seegraswiesen trockenfallen

 

Die Delegation des SVN nutzte den Besuch in Berlin auch, um weitere Fragen außerhalb der Ems-Thematik zu klären.

Holger Wesemüller sprach die geplante neue Befahrens-Verordnung für das Wattenmeer an und auch die Belange des Naturparks. Hierzu konnte Herr Ferlemann noch keine Aussage machen, weil eine Einigung der Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch ausstehe, er könne aber schon sagen, dass auch auf die Belange des Naturschutzes Rücksicht genommen werde. Der Naturschutz liege auch ihm am Herzen, er könne nicht verstehen, dass jemand unbedingt auf Seegrasflächen trocken fallen müsse.

 

Änderungen im Bereich Führerscheine für Sportbootfahrer

Friedhelm Schrader stellte die Frage, ob es richtig sei, dass die Führerscheine See und Binnen durch nur noch einen Sportbootführerschein ersetzt werden sollen, der dann allerdings im Binnenbereich bis unter 20 Meter Länge gelten solle (bisher unter 15 Meter) und was dann mit dem Altbestand geschehe, ob diese Scheine umgeschrieben oder aufgewertet würden. Hierzu musste erst das zuständige Referat befragt werden, daher erfolgte folgende Antwort nach dem Termin: Einen einheitlichen Führerschein zu schaffen, sei nicht mehr in der Diskussion, allerdings würden die beiden Führerscheinverordnungen zu einer einheitlichen Verordnung zusammengefasst. Die Angelegenheit werde wieder zur Beratung in die Verbände gegeben. Auch die Frage nach einer Gültigkeit des Führerscheins Binnen bis unter 20 Meter solle dort noch einmal beraten werden. Hierzu habe die Überlegung geführt, da Sportboote über 20 Meter Länge der Binnenschiffsuntersuchungsordnung unterlägen, solche zwischen 15 Meter und unter 20 Meter aber nicht, die Sache etwas zu vereinheitlichen.

 

Neue Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO-Funk) kommt Anfang 2017

Friedhelm Schrader fragte auch, wann mit einer Neufassung der VO-Funk zu rechnen sei. Die letzte Fassung stamme aus 1992. Nach dem Gesetz zu der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992 und seinen Änderungen ist gem. Art.2 das Ministerium ermächtigt, die Vollzugsordnungen und deren Änderungen durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen. Diese Ermächtigung ist ja zugleich auch eine Verpflichtung. Auf internationaler Ebene sind seitdem die Bestimmungen der RADIO REGULATIONS mehrfach geändert worden, ohne dass eine Umsetzung in deutsches Recht erfolgt ist. Hierzu wurde nach dem Termin mitgeteilt, dass mit einer neuen VO-Funk Anfang 2017 zu rechnen sei.

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