Information des Landes Niedersachsens zur Frage, ob Segeln als Individualsport auch aus Vereinshäfen erlaubt ist.

Der Vorstand des SVN hat jetzt vom Lagestab beim Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Bestätigung erhalten, das Segeln als Individualsport auch aus Vereinshäfen erlaubt ist.

Hier die Stellungnahme an unseren ersten Vorsitzenden:

Sehr geehrter Herr Dr. Gote,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 der aktuellen Fassung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte ist die sportliche Betätigung im Freien unter den Voraussetzungen des § 2 (u. a. Zusammenkunft von max. zwei Personen, Einhaltung des Mindestabstands 1,5 Meter von Mensch zu Mensch) zulässig, sofern der Sport nicht in einer der nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 der VO zu schließenden Einrichtung durchgeführt werden soll.

Das Betreten eines Segelhafens ist unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach der VO zulässig.

Ich weise jedoch darauf hin, dass gem. § 11 der VO die örtlich zuständigen Behörden bei Bedarf weitergehende Anordnungen treffen und z. B. Betretungsverbote für bestimmte Bereiche aussprechen können.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Lagestab

Weitere Informationen und eine offizielle Stellungnahme des Vorstandes des Segler-Verbandes Niedersachsen erfolgen in Kürze!

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  1. […] Seit dem 07.04.2020 gibt es auch eine Stellungnahme des Krisenstabes des Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, der klarstellt, das das Betreten eines Segelhafens im Sinne des Individualsportes unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach der VO zulässig ist. Detailinformation auf der Website des SVN […]

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