Kleinschifferzeugnis

Bis zum 18. Januar 2022 durften Sportboote und bestimmte Fahrzeuge bis zu einer Länge von 20 Metern mit dem Sportbootführerschein Binnen geführt werden. Der Nutzungszweck spielte keine Rolle. Mit dem Inkrafttreten der neuen Binnenschiffspersonalverordnung (13.04.2023) ist dieser Führerschein nur noch für reine Sport- und Erholungsfahrten gültig. Für jede gewerbliche Nutzung, z. B. als Fahrschulboot, als Werftüberführung, in der nebenerwerblichen Fischerei, aber auch als Trainer/in wird das Kleinschifferzeugnis benötigt.
Wird jedoch das gleiche Boot (wie etwa ein Fahrschulfahrzeug) vom Inhaber zu privaten Zwecken genutzt, reicht dafür der Sportbootführerschein Binnen.
Eine Übergangsbestimmung ermöglicht den Umtausch des Sportbootführerscheins in ein Kleinschifferzeugnis bis zum 17. Januar 2027 unter bestimmten Bedingungen und ohne Prüfung. Der Antrag ist bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zu stellen. Dies sollten auch möglichst viele sehr zeitnah beantragen, da es bei der Antragsbehörde scheinbar monatelange Wartezeiten gibt!

Zahlreiche Verbände der Wassersportwirtschaft übten Kritik an der Einführung des Kleinschifferzeugnisses und verlangten die Rücknahme der Verordnung, bislang nur mit dem Erfolg, dass die Frist verlängert wurde.

https://www.elwis.de/DE/Binnenschifffahrt/Befaehigungsnachweise/Schiffsfuehrer/Kleinschifferzeugnis/Kleinschifferzeugnis-page.html

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