Landschaftsschutzgebiet „Seefläche Steinhuder Meer“ – Stellungnahme zum neuen Entwurf

Ende Juni 2020 erhielt der SVN unerwartet einen Entwurf zum o.g. neuen LSG. Der Inhalt führte zu heftigen Diskussionen unter Seglern, Vereinen, Seeanrainern, Kanuten, Ruderern etc., etc. . Auch im SVN wurde dringender Handlungsbedarf erkannt, so dass Anfang Juli ein Schreiben an die verantwortliche Region Hannover gerichtet wurde. Hier wurden die maßgeblichen Einwände an den Regionspräsidenten, Herrn Hauke Jagau, gerichtet. Ebenso eine Bitte zur zeitnahen Stellungnahme und/oder Unterredung.

Erfreulicherweise erhielten wir prompt eine Einladung zu einer Anhörung bzgl. des LSG-Entwurfes. Diesen Termin haben der Vorsitzende der Wettfahrtgemeinschaft Steinhuder Meer, Herr Friedrich Göing, und der SVN-Vorsitzende in der vergangenen Woche in Hannover wahrgenommen.
Erfreulicherweise ergab sich unter den beteiligten Personen, u.a. Frau Papenfuss und Herr Fiedler (Umwelt und Natur Region Hannover), ein äußerst konstruktives Gespräch für den Segelsport in Niedersachsen.
Auf den größten Teil unserer Einwände wurde von Seiten der Region Hannover positiv eingegangen. Der Status Quo des Wassersportes am Steinhuder Meer wird laut Region praktisch unverändert erhalten bleiben. Ein diesbezüglich bereits veränderter Entwurf der LSG-Verordnung liegt uns vor!
Die Region hatte also im Vorfeld bereits unsere Einwendungen diskutiert und neu eingearbeitet!

Einzig die für die Segler kaum beeinträchtigende zeitlich und räumlich marginale Erweiterung des NSG Westenmeer ab 15. September eines jeden Jahres haben wir nicht angehen wollen. Dafür konnten unter anderem im Detail folgende, weitaus wichtigere Absprachen erreicht werden:

  • Für den gesamten Wassersport, inkl. Kiten, Kanu, Rudern verändert sich nichts!
  • Regatten, Trainingslager, Jugendcamps etc. sind weiterhin nicht genehmigungspflichtig. Weiterhin reicht eine Anzeige dieser Veranstaltungen!
  • Unterhaltungsmaßnahmen bleiben ebenso nicht genehmigungspflichtig. Vorhandene Stege, Spundwände, Flaggenmasten, Kräne etc. können weiterhin ohne große Bürokratien instandgesetzt werden!
  • Größere Neubauten und Veränderungen müssen natürlich wie bisher beantragt werden!
  • Das Westenmeer bleibt wie bisher bis zum 15. September befahrbar!
  • Weitergehende, für den Segelsport sehr negative EU-Richtlinien konnten verhindert werden!
  • Die Entschlammung bleibt gesichert!
  • Die Wasserrettung bleibt gesichert!

Hierzu wurde der Wassersport in vielen Punkten aus dem Erlaubnisvorbehalt der Verordnung (§5) in die Freistellung (§6) übernommen.
Ein toller Erfolg für die „Allianz der Bootsfahrer“, denn diesmal hat der SVN die Kanuten und Ruderer mit vertreten. Ein besonderer Dank gilt Herr Stefan Ibold, Sportwart der WVStM, für eine exzellente Vorbereitung der Fakten!

Dr. Thomas Gote – 1.Vorsitzender
Segler-Verband Niedersachsen

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