Vor 35 Jahren wurde das niedersächsische Wattenmeer zum Nationalpark erklärt. Seit dem 1.1.1986 werden mehr als 10.000 verschiedenen Tier- und Pflanzenarten auf einer Fläche von mittlerweile ca. 3.450 qkm geschützt. Der Umweltbeauftragte im niedersächsischen Landesdienst hatte mit einem Mitarbeiter gut acht Jahre zuvor mit einem Gutachten zum niedersächsischen Wattenmeer die „Grundlagen für ein Schutzprogramm“ gelegt. Die Anfeindungen insbesondere aus der Küstenregion sind heute einer breiten Zustimmung gewichen.
Mit der Ausweisung als UNESCO-Biosphärenreservat und UNESCO-Weltnaturerbe (06/2009) – mit den Wattenmeergebieten Schleswig-Holsteins, Hamburgs, den Niederlanden und Dänemarks zusammen – folgte vor zwölf Jahren eine besondere Anerkennung. Das staatenübergreifende Wattenmeer gilt als eines der weltweit wichtigsten Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung.
Auch der SVN trägt den Schutz dieses Naturraumes mit und setzt sich für dessen weitgehend natürliche Entwicklung ein. Mit der Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven ist der SVN in laufendem Kontakt, um gemeinsam den naturverträglichen Wassersport weiterzuentwickeln. Unter Beachtung verschiedener Schutzzonen bietet diese außergewöhnliche und schützenswerte Landschaft eine traumhafte Kulisse für unvergessliche Törns im Gezeitenrevier.
Die Etablierung einer informellen SVN-Kleingruppe „Küste und Wattenmeer“ unter Führung von Detlef Lohse dient dem Informationsaustausch in der Region und befasst sich vorrangig mit das Revier betreffenden Gefährdungen und Schutzregeln. SVN-Umwelt- und Naturschutzbeauftragter ist Holger Wesemüller, zugleich gewählter Vorsitzender des Beirats für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.
Wir werden auch weiterhin die Entwicklungen des niedersächsischen Wattenmeeres in Zukunft partnerschaftlich begleiten.
Weitere Infos speziell zum niedersächsischen Wattenmeer:
https://www.nationalpark-wattenmeer.de/nds/ und aktuell der Newsletter mit einem Interview des Vorsitzenden des Beirats für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer unter
https://www.nationalpark-wattenmeer.de/?na=v&nk=762-5f0bd11d47&id=70. Der Newsletter kann auch kostenlos abonniert werden unter
http://www.nationalpark-wattenmeer.de/nds/newsletteranmeldung
Gesetzestext unter:
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/1cmd/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=7E01A695D714B306F5C2A87AB8232CDA.jp22?doc.hl=1&doc.id=jlr-WattenmeerNatPGNDrahmen&documentnumber=5&numberofresults=119&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-WattenmeerNatPGNDrahmen