SVN in engem Kontakt zum Niedersächsischen Umweltministerium
Zum Saisonbeginn gab es nach 2018 eine erneute Gesprächsrunde zwischen dem Segler-Verband Niedersachsen e.V. – vertreten durch den 1. Vorsitzenden Dr. Thomas Gote, den Geschäftsführer Friedhelm Schrader und den Umweltbeauftragten Holger Wesemüller – und dem Niedersächsischen Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies sowie Rudolf Gade (Referat 24 Oberflächen- und Küstengewässer, Meeresschutz). In entspannter Atmosphäre wurden aktuelle für den Wassersport wichtige Themen besprochen, Zuständigkeiten geklärt und die Zusammenarbeit gefördert. Dieser Meinungsaustausch soll künftig einmal im Jahr vor bzw. zu Beginn der Wassersportsaison fortgesetzt werden.
Wasserstände und -qualität bei Binnengewässern
Dr. Thomas Gote eröffnete das Gespräch und wies insbesondere auf die Problematik der Wasserstände und Nährstoffeinträge bei den großen Binnenseen (Dümmer, Steinhuder Meer, Zwischenahner Meer) hin. Es gibt am Dümmer zwar Fortschritte, aber alles dauert sehr lange, so dass die Befahrbarkeit oftmals in Frage gestellt ist.
Wegen der immer wieder vorkommenden Havarien ist ein besserer seeseitiger Schutz der Küste anzustreben, der das gesamte Weltnaturerbe Wattenmeer einschließt. Hier ist nicht nur der Bund gefordert, auch trilateral könnte etwas geschehen, indem z. B. das PSSA Wattenmeer mit klaren Regeln ausgestattet in die südliche Nordsee(Shipping on the Southern North Sea) ausgedehnt wird.
Das Land wird das trilaterale Partnerschaftszentrum in Wilhelmshaven weiterhin unterstützen und sich auch für eine trilaterale Wadden Sea Fondation einsetzen. Der Minister empfiehlt dem SVN das vorliegende Memorandum of Understanding (MoU) mit zu unterzeichnen und über das Wadden Sea Forum (WSF) bei der trilateralen Netzwerkarbeit mitzuwirken. Der SVN hat dies in der letzten Vorstandssitzung so beraten und beschlossen.
Zum Schluss wies F. Schrader noch auf den schlechten Zustand des Haren-Rütenbrock-Kanals hin, einer wichtigen Verbindung zwischen der Ems und den Niederlanden. Dieser ist aufgrund des Gehölzaufwuchses nur noch halbseitig befahrbar. Der Minister sagte eine Prüfung zu.
Der Senat wird ersucht,
• festzustellen, wie die Voraussetzungen nach § 14 des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Elbefonds zur Ausschüttung der Fördermittel so zu erfüllen sind, dass eine möglichst kurzfristige und bedarfsgerechte Ausschüttung möglich ist. Der Stiftung ist eine entsprechende Mitteilung zu machen,
• sich dafür einzusetzen, dass auch Schleswig-Holstein und Niedersachsen ihre Zusagen einlösen und sich an der Stiftung beteiligen,
• der Bürgerschaft bis zum 31.07.2019 darüber zu berichten.
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